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Notfunk

Notfunk

Seit es Funkamateure gibt, haben sie ihre Fähigkeiten und ihre Ausstattung  für Hilfeleistungen in Notsituationen zur Verfügung gestellt.
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander und auch zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Der Amateurfunk ist international geregelt und in einschlägigen internationalen und nationalen Gesetzen eindeutig definiert. Dabei ist der Amateurfunk ein Funkdienst, der anerkannt neben anderen Funkdiensten steht und sich ständig bewährt.
Bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Sturm, Hochwasser oder Lawinenunglücken werden die herkömmlichen, kommerziellen Telekommunikationsnetze mitunter unbrauchbar. Hierbei geraten auch immer wieder die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an ihre Grenzen.
Nicht selten sind Funkamateure dann diejenigen, welche den ersten lebenswichtigen Kontakt zur Aussenwelt wieder herstellen, bis hin zur Unterstützung von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Sturmflutkatastrophe Hamburg im Jahr 1962 mag hierbei zumindet für den deutschsprachigen Raum ein mahnendes Beispiel für die Möglichkeiten des Amateurfunkes sein.
Aber auch in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit konnten Funkamateure mit der Weitergabe von Informationen Hilfsmaßnahmen maßgeblich unterstützen. Dabei wird uns die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft durch den Ausfall der Handynetze, des herkömmliches Telefonnetzes und auch des Internets schmerzlich bewußt. Das großflächige Fernbleiben der sonst immer zur Verfügung stehenden Stromversorgung bringt weitere Probleme mit sich.
In diesen Fällen dient der Notfunkverkehr der Funkamateure dazu, den Nachrichtenverkehr zwischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der betroffenen Bevölkerung funktechnisch zu ergänzen und zu unterstützen (nicht zu ersetzen). Er wird ausschließlich von zugelassenen Funkamateuren durchgeführt und unterhalten. Dazu werden im Vorfeld entsprechende Planungen und Leistungen der Funkamateure mit den zuständigen Dienststellen, Behörden und der an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen abgestimmt, entsprechende Vorbereitungen getroffen und eingeübt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Zwei sehr anschauliche Videos finden Sie unter:

Natürlich können wir in einer „westlichen Wohlstandsgesellschaft“ lebend, darauf vertrauen, dass Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Organisationen in solchen Ausnahmefällen parat stehen.
Nichts desto trotz wäre es kurzsichtig, den Amateurfunk mit seinen einzigartigen Möglichkeiten ausser Betracht zu lassen.